Fahrzeuge

Der Ortsverband verfügt neben den Fahrzeugen und Gerätschaften der einzelnen Einheiten noch über weitere Fahrzeuge und Ausstattung. Diese richtet sich in erster Linie immer nach den jeweiligen dislozierten Gruppen. Diese Ausstattung ist im so genannten "Stärke und Ausrüstungsnachweis" (STAN) deutschlandweit einheitlich beim THW geregelt. Sollte allerdings aufgrund von örtlichen Anforderungen die Notwendigkeit bestehen zusätzliche Ausstattung zu benötigen, so muss diese durch Dritte wie z. B. der lokalen Helfervereinigung, Firmen oder der für die lokale Gefahrenabwehr zuständige Behörde beschafft und dem THW übergeben oder selbstständig unterhalten werden. Hier möchten wir sie über diese informieren.